|
Begrenzt
die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers!
Für Kontinuität - gegen Erstarrung!
Von Lothar Hegend
Das
Vertrauen der Bürger unseres Landes in die Lauterkeit
und moralische Integrität eines Teiles unserer Politiker
ist zerstört. Die Finanzskandale der CDU-Führung
und der SPD entlarvten viele unserer "Volksvertreter"
als Menschen mit doppelter Moral: Sie legten einen Eid auf
Verfassung und Rechtsstaat ab und brachen später Recht
und Gesetz.
Sechzehn Jahre dauerte die Ära Helmut Kohl. In dieser
Zeit ist sein Regieren zum Autokratentum verkommen. Sein
System wird mit Hofhaltung und "krankhafter Überheblichkeit"
(H.-E. Richter)
gekennzeichnet. Kohl empfand sich selbst als Maß aller
Dinge. Gegenspieler wurden entmachtet oder zogen sich resigniert
zurück. Aber Kohl ist nicht der einzige, der Recht
und Gesetz mit Füßen trat. Sollte sich im Machtzentrum
unseres Staates eine Gruppe von Menschen mit labilem Charakter
wirklich durch puren Zufall zusammengefunden haben? Oder
sind es nicht Mängel unseres Grundgesetzes selbst,
die solche Auswüchse von Amtsmissbrauch hervorgebracht
bzw. begünstigt haben?
In
der Tat, wenn man sechzehn Jahre die Nummer Eins im Machtzentrum
einer der bedeutendsten Industrienationen der Welt war und
wenn man dazu noch bestimmte Charaktereigenschaften hat,
-verliert man da nicht beinahe zwangsläufig eine gewisse
Sensibilität für Verfassungs- und Rechtsnormen?
Ist nicht vielleicht die Länge der Regierungszeit eine
der Hauptursachen für das Ausmaß an gravierenden
Gesetzesverstößen? Außerdem hat der ganze
Skandal zwei Aspekte: Die Verstöße gegen Recht
und Gesetz sind der eine. Die Haltung der bisher überführten
Haupttäter gegenüber ihren Taten und der gänzliche
Mangel an Unrechtsbewusstsein und echter Reue sind der andere
Aspekt. Eine offen zur Schau gestellte Verhöhnung bürgerlicher
Öffentlichkeit und des Rechtsstaates wagt sich aber
nicht von heut' auf morgen hervor. Sie muss reifen; in unserem
Fall hat sie sechzehn Jahre dazu Zeit gehabt .
Und genau diesen Sachverhalt ermöglicht unsere Verfassung.
Sie erlaubt die unbegrenzte Wiederwahl des Bundeskanzlers.
Ist es dann nicht zwingend, die Anzahl der Amtsperioden
des Bundeskanzlers zu begrenzen, - vielleicht auf zwei?
Schließlich haben sich in diesem Sinne auch Persönlichkeiten
geäußert, die diesbezüglich persönliche
Erfahrungen einbringen können. So schrieb Helmut Schmidt
am 21.4.97 im Hamburger Abendblatt: " Wir haben einen
Fehler gemacht. Wir haben im Grundgesetz die Amtszeit des
Bundespräsidenten, der kaum politische Macht besitzt,
auf zweimal fünf Jahre festgelegt, während wir
dem Kanzler unbegrenzte Amtszeit einräumen."
(siehe Anmerkung 1) Und Gerhard Schröder sagte dem
Spiegel (Nr. 52, 1999): "Es gab ja den Vorschlag, die
Kanzlerschaft auf zehn Jahre zu begrenzen, eine vernünftige
Regelung."
Und außerdem darf auch der amerikanische Präsident
- genau wie unser Bundespräsident - nur einmal wiedergewählt
werden.
Die
Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers und eventuell
auch von Inhabern anderer hoher Partei- und Staatsämter
sollte aber noch aus einem ganz anderen Grund begrenzt werden.
Kohl hat die CDU fünfundzwanzig Jahre lang als deren
Vorsitzender geführt. Wie ist es eigentlich um den
Zustand der innerparteilichen Demokratie bestellt, wenn
eine derart dominante Persönlichkeit wie er eine Partei
so lange führt? Darüber können natürlich
nur langjährige CDU-Mitglieder Auskunft geben. Aber
was für eine Partei gilt, wird das nicht so oder so
für alle gelten? Meine Erfahrungen stammen aus der
Hamburger SPD, der ich vom 16.2.1973 bis zum 31.12.1996
angehörte. Insgesamt entstand bei mir schon der Eindruck,
dass die demokratische Kultur teilweise erheblich beschädigt
ist. Viel schärfer urteilte sogar der frühere
Vorsitzende der Hamburger SPD, Frahm: "Es gibt in dieser
Stadt ..... keine guten Beispiele für eine wirklich
offene demokratische Kultur." (TAZ vom 29.1.1994).
Wenn die folgenden Gedanken den Widerspruch der indirekt
Angesprochenen finden würden, wäre das ein Gewinn,
weil dann ein offener Dialog entstehen könnte. Und
genau daran hat es lange Zeit gefehlt, weil dies zu den
Strategien
der innerparteilichen Machtsicherung
gehörte.
Das Partei-Establishment weiß meist seine Macht von
einer Wahlperiode in die nächste unbeschädigt
hinüberzuretten. Zwar zwingen das Grundgesetz, die
Länderverfassungen und die Parteistatuten die Amtsinhaber
nach Ablauf der Wahlperiode zur erneuten Kandidatur. Aber
die Anwendung vieler kleiner Tricks hilft oft der alten
Führung, sich die Macht für die nächste Wahlperiode
zu sichern. Nicht de jure, aber de facto kann sich daher
mancher Amtsinhaber als beinahe auf Lebenszeit gewählt
betrachten. (Auch im Bundestag gab es Fälle, wo Abgeordnete
sechzehn oder mehr Jahre auf dem Buckel hatten.)
Wie
kommt es dazu?
Schon die innerparteiliche Kandidatenaufstellung kann man
problematisch finden. Wahlvorstände, die natürlich
"richtig" besetzt sind, lancieren zuweilen Empfehlungen,
wer zu wählen ist und wer nicht. Hat sich die alte
Führung als die neue erfolgreich etabliert, bleibt
der Dank für die Basis nicht lange aus. Einladungen
zu Empfängen und Gesprächskreisen folgen. Emotionale
Bindungen werden so geschaffen und die politischen Grundvorstellungen
der Parteioberen werden nach unten "vermittelt".
Neues wirkt störend und wird verpönt. Ist dann
tatsächlich ein gewisses Wir-Gefühl entstanden,
kann das schnell zum Zügel für eigenes Denken
werden: Es kommt zum Konflikt, wenn der Gewählte von
seiner früheren Position abrückt und man für
dessen neue Ideen instrumentalisiert werden soll. Es fällt
einem dann schwer sich einzugestehen, den Falschen gewählt
zu haben. D.h. Harmonie statt Kontroverse! Andere subtile
Herrschaftsmittel sind a) der Ruf nach Geschlossenheit und
b) die Vermeidung wechselnder Mehrheiten. Die Parteiführung
benutzt sie mit der Begründung, den inner- und außerparteilichen
Gegnern keine Angriffsfläche zu bieten. In der Praxis
sollen aber beide Forderungen meist Diskussionen verhindern
und lästigen Kritikern das Maul stopfen.
Auch schlichte Verfahrenstricks kann man gelegentlich beobachten:
fürchtet man die kritische Auseinandersetzung um ein
Thema, wird dieser Themenkomplex auf einer Versammlung ans
Ende gesetzt. Man gerät unter Zeitdruck, kann dann
leicht die Rednerliste kürzen und so das gewünschte
Ergebnis verbuchen. Als absolut tödlich für die
geistige Auseinandersetzung innerhalb der Partei habe ich
aber das Proporzsystem empfunden: Die aus einer Abstimmung
hervorgegangene Mehrheit besetzt die Führungspositionen,
aber nicht alle! Einen kleinen Teil der Posten vergibt man
an die Wortführer der unterlegenen Minderheit. Das
gilt als Beweis für Toleranz, Solidarität und
Achtung von Minderheiten. Tatsächlich verschafft man
sich nur Ruhe und erspart sich lästige Auseinandersetzungen:
Vertritt nämlich die unterlegene Minderheit ihre Positionen
weiter, gerät sie in Widerspruch zu ihren eigenen Wortführern,
weil diese am Tisch der Mehrheit sitzen.
Das
Dilemma der Mitglieder
Warum
schweigen die "einfachen" Mitglieder zu diesen
u.a. Verfahrenstricks? - Weil die meisten davon träumen,
auch einmal zum Oben zu gehören. Und sie wissen genau,
das geht nicht gegen den Widerstand des früheren und
das heißt auch des momentanen Partei-Establishments.
Daher schluckt man viele monströse Herrschaftsgesten
und folgt gehorsam dem Takt wie das Orchester dem Dirigenten.
Es bildet sich zwischen dem Mandatsträger und seinem
Wahlvolk eine dumpfe Gevatternschaft, die nach ungeschriebenen
Gesetzen in stummem Einvernehmen sich gegenseitig auf die
Schulter klopft und sich nicht wehtun möchte. Denn
von unten nach oben wird - via Kandidatenvorschlagsliste
- nur "befördert", wer jahrelang ein hohes
Maß an Konsens mit dem Partei-Establishment geübt.
Auch wenn es mit dem Begriff Solidarität bemäntelt
wird, das Abschleifen individueller Denkansätze ist
oft gemeint.
SO entsteht nach langjähriger Zugehörigkeit zu
einer Partei ein Mitglied, das nach den ungeschriebenen
Regel von maximalem Konsens und minimaler Abweichung funktioniert.
Ob man nun Mitglied wird aus Frust über den Familienalltag,
den Beruf, aus Karrieredenken oder aus demokratischen Verantwortungsbewusstsein,
in allen Fällen führt die Identifikation über
die Ritualien der Anpassung. Das ist natürlich nicht
zu vermeiden. Und das Gegenteil wäre wohl Chaos. Ist
aber die Anzahl der Amtsperioden unbegrenzt, kann einem
einfachen Mitglied der Zwang zur Anpassung über Jahrzehnte
bevorstehen. Wie in einem unendlichen Tunnel, -ein Licht
am Ende ist nicht in Sicht. (Gerade Intellektuelle finden
diese Gesten der Unterwerfung oft als unwürdig und
verlassen nach kurzem und heftigem Engagement genervt wieder
die Partei.)
Was
ist zu tun?
Helmut
Kohl regierte sechzehn Jahre. Mögen auch Züge
seines Charakters sein "System" gefördert
haben, unstreitig haben auch die Verfassungsbestimmungen
sein Denken und Handeln begünstigt. Deshalb sollte
die Anzahl der Amtsperioden des Kanzlers und vielleicht
der Ministerpräsidenten der Länder begrenzt werden.
Dieser Sachverhalt befreit beide Seiten:
I
a) Der Amtsinhaber muss nicht dauernd um die Gunst seiner
innerparteilichen "Getreuen" buhlen. Er kann seine
ganze Kraft vor allem in seiner zweiten Amtsperiode wirklich
der Sache widmen und auch unpopuläre Entscheidungen
treffen.
b)
Er kann ohne Gesichtsverlust aus den Amt scheiden.
II)
Die sogenannte Basis bekommt mehr Möglichkeiten, einen
Neuanfang mitzugestallten. Die Startchancen für neue
Ideen und Köpfe erhöhen sich. Und für viele
Engagierte und Fähige würde ein langer Zeitraum
dumpfer Perspektivlosigkeit enden.
Anmerkung:
1)
So auch in einem persönlichen Brief des Altkanzlers
vom 22. Mai 2000 an mich.
|